Nachträgliche Portierung

Aus Prepaid-Wiki Schweiz
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Unter einer Nachträglichen Portierung versteht man die Möglichkeit, eine vorhandene Rufnummer auch noch zu einem späteren Zeitpunkt in den Prepaidvertrag zu übernehmen. Normalerweise muss eine solche Portierung bereits beim Kauf der Karte eingeleitet werden. Der Vorteil: Man kann eine Nummer beispielsweise aus einem Laufzeitvertrag auch erst nach Ende des Vertrages portieren. Je nach Anbieter wird die neue Rufnummer auf die vorhandene Wertkarte unter Verlust der bisherigen Rufnummer aufgeschaltet oder es wird eine neue SIM-Karte zugeschickt, die dann am Portierungstag aktiviert wird.